PrivazyPlan® 

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Juli 2018: Was hat sich im PrivazyPlan® getan?

 

 

 
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. Was hat sich diesen Monat getan?

Der Umfang beträgt 425 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 14 Aktualisierungen vorgenommen.

Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:

  • Express-Checkliste für Auftragsverarbeitungs-Verträge   
    (Diese Checkliste wurde nochmals stark überarbeitet.) Die Prüfung von Datenschutzverträgen ist eine mühsame Arbeit. Wir nennen die 10 wichtigsten inhaltlichen Punkte, die Sie prüfen sollten. Diese Aufgabe können die Beschäftigten des Unternehmens schaffen, auch ohne dass sie Datenschutz-Experten sind.
     
  • Besonderheiten bei der Rechtsgrundlage „Vertragserfüllung“      
    Wenn die Datenverarbeitung auf der Erfüllung eines Vertrages beruht, dann müssen einige Aspekte beachtet werden. Dies wird hier komprimiert zusammengefasst. Das ist wichtig, damit die Verarbeitung wirklich auf der zutreffenden Rechtsgrundlage basiert.
     
  • Gemeinsame Verantwortlichkeit bei Facebook-Fanpage      
    Der EuGH hat entschieden, dass jedes Unternehmen einen Teil der datenschutzrechtlichen Verantwortung trägt, wenn es bei Facebook eine Fanpage einrichtet. Das hat weitreichende Konsequenzen. Viele Unternehmen haben die Fanpage bereits abgeschaltet.
     
  • Persönlichkeitsrechte erfüllen  
    Wenn sich eine betroffene Person mit zahlreichen Verlangen beim Verantwortlichen meldet, dann ist es oftmals nicht leicht die einzelnen Aufgabenstellungen zu erkennen. Wir liefern hierfür eine Checkliste. Somit kann man die Forderungen Punkt für Punkt abarbeiten.
     
  • Zukünftige rechtliche Änderungen        
    Auch nach dem Wirksamwerden der DS-GVO sind noch so einige rechtliche Änderungen abzusehen. Wir nennen Ihnen die offenen juristischen Baustellen, die uns in den nächsten Monaten und Jahren noch beschäftigen werden. Insbesondere die noch ausstehenden EuGH-Urteile lassen so Einiges erwarten.
     
  • Identifizierung mittels Personalausweis-Kopie   
    Wie kann man eine Person sicher identifizieren, die beispielsweise eine Löschung oder eine Datenkopie fordert? Nicht immer kann die Person Vorort persönlich erscheinen. Eine Personalausweis-Kopie liegt nahe. Doch wie erkennt man Fälschungen? Muss man dies im Verarbeitungsverzeichnis dokumentieren?

Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein. 

 

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
Priorstr. 63, D-41189 Mönchengladbach
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