PrivazyPlan® 

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November 2020: Was hat sich im PrivazyPlan® getan?

 

 

 
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. Was hat sich diesen Monat getan?

Der Umfang beträgt 585 Seiten (+12 Seiten für die Geschäftsprozess-Analyse). Diesen Monat wurden insgesamt 50 Aktualisierungen vorgenommen.

Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:

  • Die Pflicht zur Datenkopie ist eine einzige Baustelle   
    Anlässlich eines neuen Gerichtsurteils haben wir versucht die Rechtslage zur Datenkopie gemäß Artikel 15 (3) zu verdeutlichen. Dies führte zu einer umfassenden Umstrukturierung und einer viel übersichtlicheren Darstellung. Inhaltlich ist aber klarer denn je: Diese Pflicht ist eine einzige Baustelle. Seite 56
  • Staatliche Förderung für IT-Sicherheit  
    Wollen Sie die IT-Sicherheit Ihres Unternehmens durch externe Spezialisten prüfen und optimieren lassen? Hierfür gibt es einen Fördertopf, der 50% der Kosten tragen kann. Seite 155   
     
  • Microsoft 365 nicht mehr nutzbar?       
    Leider ein thematischer Dauerbrenner: Können Unternehmen ihre Daten in der Microsoft 365 Cloud speichern? Die Mehrheit der deutschen Auf-sichtsbehörden hat dies wohl verneint. Allerdings wurde dieses Arbeitskreis-Ergebnis niemals veröffentlicht... bis Bayern und Andere dem widersprechen. Spannend! Seite 179  
  • (Direkt-) Werbung       
    Dieses Kapitel wurde im Oktober neu hinzugefügt und wird nun um zahlreiche Aspekte ergänzt und präzisiert. Insbesondere der Erwägungsgrund 43 wird näher beleuchtet. Seite 248 
  • Neues Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)       
    Anlässlich der neuen digitalen Gesundheits-Infrastruktur findet eine umfassende Gesetzesnovellierung statt. Für die Chipkarten-Lesegeräte und die Verschlüsselung sind nun die Ärzte und Apotheker verantwortlich. Auch das Apothekengesetz wurde angespasst. Seite 251        
  • Beispiele für die „vereinfachte Datenschutz-Folgenabschätzung“  
    Bekanntlich fordern die Aufsichtsbehörden ja für JEDE Verarbeitung eine zumindest „vereinfachte“ Datenschutz-Folgenabschätzung. Wir liefern konkrete Beispiele. Seite 408      
  • VdS-10010-Zertifikat für SecureDataService      
    Das Datenschutz-Managementsystem von Nicholas Vollmer (Firma SecureDataService) wurde vom VdS zertifiziert (siehe hier). Dieser Erfolg war nur durch eine systematische Anwendung des PrivazyPlan® möglich. Insofern können wir mit Fug und Recht sagen: Der PrivazyPlan® funktioniert! Seite 439
  • Digitale Archivierung (ersetzendes Scannen / E-Mail-Archivierung)       
    Auf dem Weg in das papierlose Büro: Inwieweit kann/darf/soll man geschäftliche Korrespondenzen digital archivieren? Seite 551

 

Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein.  

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
Priorstr. 63, D-41189 Mönchengladbach
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