Informationen zu dieser Website
Wir heißen Sie ganz herzlich willkommen auf unserer Website. Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Wie Sie vielleicht schon sehen konnten, so bieten wir den Wortlaut der EU-Datenschutz-Grundverordnung hier ist einer sehr übersichtlichen Weise an. Und das ganz kostenlos.
Sie finden die Unterkapitel "
Allgemeines", "
Verbindlichkeit" und "
Haftungsausschluss/Copyright".
Allgemeines
Seit dem 24.05.2016 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft (es gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren). Diese
Verordnung ist sehr umfangreich und inhaltlich nur schwer zu erschließen: Es gibt kein Inhaltsverzeichnis und keine Querverweise. Aus unserer Sicht kann man mit diesem Material nicht produktiv arbeiten. Hinzu kommt, dass sich der Umfang von 37 Seiten (
Bundesdatenschutzgesetz) auf 88 Seiten (DS-GVO) erhöht hat.
Ganz offensichtlich legen Brüssel und Berlin keinen Wert darauf, dass wir Datenschützer uns diese Verordnung systematisch erschließen können. Auch die von uns betreuten Unternehmen haben quasi keine Möglichkeit "mal eben" in die Verordnung zu schauen. Aus diesen Gründen hat sich Nicholas Vollmer von
SecureDataService entschlossen, den Verordnungtext besser lesbar zu präsentieren. Ganz bewusst haben wir das Layout von
www.gesetze-im-internet.de übernommen, damit Sie als Nutzer sich sofort wie Zuhause fühlen. Außerdem haben wir auf ein besonders schmales und simples Design geachtet, damit diese Website auch auf dem Smartphone noch gut lesbar ist.
Für ein bequemes Arbeiten haben wir dem reinen Verordnungstext noch Folgendes hinzugefügt:
- Ein Inhaltsverzeichnis
- Hyperlinks auf die im Verordnungstext erwähnten Artikelnummern (so gut es jedenfalls technisch ad hoq machbar war)
- Verweise auf die korrespondierenden Erwägungsgründe
- Verweise auf explizite Bußgeld-Bestimmungen
- Verweise auf das BDSG, falls es ähnliche Bestimmungen enthielt
- Hinweis, falls der jeweilige Artikel speziell für die Aufsichtsbehörden von Relevanz ist
- Lesefreundliches Design mit Leerzeilen und Einrückungen
- Einfügung von HTML-Sprungmarken bei jedem einzelnen nummerierten Absatz ("13.htm#8")
Hoffentlich kommen auch Sie zu dem Ergebnis: Mit der hier erfolgten Aufbereitung macht das Lesen der Verordung viel mehr Spaß. Außerdem ist es wesentlich produktiver.
Wie verbindlich ist der hier gezeigte Verordnungstext?
Möglicherweise fragen Sie sich, inwieweit Sie sich auf die hier abgebildeten Texte verlassen können. Die Frage ist berechtigt, und wir möchten im Folgenden darauf eingehen:
Die Verordnungstexte haben wir von der offiziellen
EU-Website heruntergeladen. Sie entsprechen also der Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt.
Die folgenden Inhalte haben wir hinzugefügt/geändert:
- In Einzelfällen erlauben wir uns auch die Unterstreichung einzelner Wörter, wenn sie von besonderer Bedeutung für da Textverständnis sind. (Oft sind es unscheinbare Nebensätze, die von besonderer Wichtigkeit sind, siehe Artikel 30 Abs. 5).
- Die Übersetzungen können fehlerhaft sein.
Beispielhaft sei hier der Artikel 28 Abs. 7 erwähnt, der eine veraltete Artikelnummer "87" statt korrekterweise der "93" nannte. Der Grund liegt wohl darin, dass die zahlreiche Artikel zwischenzeitlich entfernt wurden, und daher die Verweise nicht mehr stimmten. Im Niederländischen gab es Fehler bei den Literalen (a,b,c,...). Die Korrekturen dieser Fehler haben wir deutlich sichtbar markiert (rot, fett, unterstrichen).
- Sofern eine Bestimmung der Verordnung eine Öffnungsklausel für nationale Gesetzgeber darstellt (oder davon betroffen ist), so haben wir in kleiner grauer Schrift darauf hingewiesen. Leider ist die Beurteilung nicht immer ganz einfach. Grundsätzlich haben wir uns nur auf jene Öffnungsklauseln beschränkt, die für den nicht-öffentlichen Bereich gelten; andernfalls gäbe es ganz einfach viel zu viele Hinweise, weil der öffentliche Bereich über sehr viele Öffnungsklauseln verfügt.
- Sofern eine Bestimmung den expliziten Bußgeld-Regelungen unterliegt, so weisen wir darauf hin.
- Auf Parallelen zum alten und neuen Bundesdatenschutzgesetz wird hingewiesen.
Haben Sie noch weitere Fehler im Verordnungstext gefunden? Haben wir Querverweise vergessen? Gerne können Sie sich bei uns melden, damit wir den Text hier überarbeitet zu Verfügung stellen können. Unten links auf allen Seiten sehen Sie das Datum des Exports aus unserer Datenbank.
Haftungsausschluss / Copyright
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte und Querverweise keine Haftung übernehmen können. Sollten Sie Fehler finden oder wünschen Sie wichtige Querverweise hinzugefügt haben, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Das Copyright für die Darstellung des Verordnungstextes liegt bei Nicholas Vollmer von SecureDataService. Sie sind nicht befugt, die hier aufbereiteten Inhalte außerhalb des Webbrowsers zu nutzen; insbesondere unzulässig ist eine Veröffentlichung der hier aufbereiteten Texte auf anderen Websites. Bitte respektieren Sie unsere Arbeit.
... so, und nun wünschen wir Ihnen ein produktives Arbeiten mit dem Verordnungstext. Lassen Sie uns hoffen, dass die hohen Erwartungen an diese Verordnung nicht enttäuscht werden.