Dossier für "Kopie (für die betroffene Person)" (Demo)

Bei der Vielzahl der rechtlichen Bestimmungen fällt es schwer den Überblick zu behalten. Aus diesem Grund haben wir für wichtige Fachbegriffe die "Dossier"-Funktion eingefügt. Hier werden die wichtigsten Fundstellen zu einem Fachbegriff aufgezeigt. Somit erhalten Sie einen schnellen und fundierten Überblick über die rechtliche Situation.

In dieser kostenlosen "Demo"-Version des Dossiers werden nur die ersten beiden Artikel/Erwägungsgründe angezeigt. Sämtliche Treffer sehen Sie als Käufer unseres PrivazyPlan®.

Derzeit stehen Dossiers für die folgenden Begriffe zur Verfügung:

AkteAnonymisierungAufgabe öffentlichen InteressesAuftragsverarbeitungAuftragsverarbeitung (Auftraggeber)Auftragsverarbeitung (Auftragnehmer)Automatisierte Entscheidung im EinzelfallBerechtigte Interessen der betroffenen PersonBerechtigte Interessen des VerantwortlichenBerichtigungBerufsgeheimnisBeschwerdeBesondere Kategorien (sensibler) DatenCompliancedata protection by designDatenminimierungDatenschutzbeauftragteDatenschutz-FolgenabschätzungDatenübertragbarkeitEinschränkung der VerarbeitungEinwilligungErlaubnisGarantie zum Schutz der DatenGeldbußeGemeinsame VerantwortlichkeitGrenzüberschreitende VerarbeitungIdentifizierungInteressenabwägungKopie (für die betroffene Person)LöschungMeldung an AufsichtsbehördeNachweisNiederlassungOffenlegungÖffnungsklauselPflichtPriviligierte ZweckeProfilingPseudonymisierungRisiko für Rechte und FreiheitenSchadenersatzStrategietechnische und organisatorische MaßnahmenTransparenzÜbermittlungÜbermittlung an Drittländer bzw. internationale Organisationenumfangreiche VerarbeitungUnternehmensgruppe (Konzernprivileg)UntersagungVerletzung des SchutzesVeröffentlichung personenbezogener DatenVerschlüsselungVertreterVerzeichnis von VerarbeitungstätigkeitenVideoüberwachungWerbungWiderrufWiderspruchZweckänderungZweckbindung

Das Dossier für "Kopie (für die betroffene Person)" umfasst 5 Treffer:

Artikel 15 (3) - Auskunftsrecht der betroffenen Person

(3) Der Verantwortliche stellt eine kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.

Artikel 15 (4) - Auskunftsrecht der betroffenen Person

(4) Das Recht auf Erhalt einer kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.


Den 3. Treffer erhalten Sie als Käufer unseres PrivazyPlan®.


Den 4. Treffer erhalten Sie als Käufer unseres PrivazyPlan®.


Den 5. Treffer erhalten Sie als Käufer unseres PrivazyPlan®.


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Auswahl der Trefferstellen ganz subjektiv nach unserem fachlichen Ermessen erfolgte. Wir haben uns speziell auf jene Bestimmungen konzentriert, die die nicht-öffentlichen Stellen betreffen. Für Korrekturen und Anregungen sind wir dankbar.
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