Dossier für "Akte" (Demo)

Bei der Vielzahl der rechtlichen Bestimmungen fällt es schwer den Überblick zu behalten. Aus diesem Grund haben wir für wichtige Fachbegriffe die "Dossier"-Funktion eingefügt. Hier werden die wichtigsten Fundstellen zu einem Fachbegriff aufgezeigt. Somit erhalten Sie einen schnellen und fundierten Überblick über die rechtliche Situation.

In dieser kostenlosen "Demo"-Version des Dossiers werden nur die ersten beiden Artikel/Erwägungsgründe angezeigt. Sämtliche Treffer sehen Sie als Käufer unseres PrivazyPlan®.

Derzeit stehen Dossiers für die folgenden Begriffe zur Verfügung:

Akte, Anonymisierung, Aufgabe öffentlichen Interesses, Auftragsverarbeitung, Auftragsverarbeitung (Auftraggeber), Auftragsverarbeitung (Auftragnehmer), Automatisierte Entscheidung im Einzelfall, Berechtigte Interessen der betroffenen Person, Berechtigte Interessen des Verantwortlichen, Berichtigung, Berufsgeheimnis, Beschwerde, Besondere Kategorien (sensibler) Daten, Compliance, data protection by design, Datenminimierung, Datenschutzbeauftragte, Datenschutz-Folgenabschätzung, Datenübertragbarkeit, Einschränkung der Verarbeitung, Einwilligung, Erlaubnis, Garantie zum Schutz der Daten, Geldbuße, Gemeinsame Verantwortlichkeit, Grenzüberschreitende Verarbeitung, Identifizierung, Interessenabwägung, Kopie (für die betroffene Person), Löschung, Meldung an Aufsichtsbehörde, Nachweis, Niederlassung, Offenlegung, Öffnungsklausel, Pflicht, Priviligierte Zwecke, Profiling, Pseudonymisierung, Risiko für Rechte und Freiheiten, Schadenersatz, Strategie, technische und organisatorische Maßnahmen, Transparenz, Übermittlung, Übermittlung an Drittländer bzw. internationale Organisationen, umfangreiche Verarbeitung, Unternehmensgruppe (Konzernprivileg), Untersagung, Verletzung des Schutzes, Veröffentlichung personenbezogener Daten, Verschlüsselung, Vertreter, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Videoüberwachung, Werbung, Widerruf, Widerspruch, Zweckänderung, Zweckbindung

Das Dossier für "Akte" umfasst 3 Treffer:

Artikel 2 (1) - Sachlicher Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Artikel 4 Nr. 6 - Begriffsbestimmungen

6. „Dateisystem“ jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird;


Den 3. Treffer erhalten Sie als Käufer unseres PrivazyPlan®.


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Auswahl der Trefferstellen ganz subjektiv nach unserem fachlichen Ermessen erfolgte. Wir haben uns speziell auf jene Bestimmungen konzentriert, die die nicht-öffentlichen Stellen betreffen. Für Korrekturen und Anregungen sind wir dankbar.
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