Artikel 98
EU DS-GVO
"Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz"

Die Kommission legt gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge zur Änderung anderer Rechtsakte der Union zum Schutz personenbezogener Daten vor, damit ein einheitlicher und kohärenter Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung sichergestellt wird. Dies betrifft insbesondere die Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung solcher Daten durch die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union und zum freien Verkehr solcher Daten.

NEU: Der Praxisleitfaden PrivazyPlan® erklärt Ihnen alle Datenschutz-Pflichten und hilft Ihnen diese einzuhalten. Klicken Sie hier!