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Die 20 typischen Irrtümer... und wie man's richtig macht

 

 

 
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Wir liefern Ihnen ehrliche Antworten auf die wichtigsten Fragen. Zugegebenermaßen etwas provokativ rechnen wir mit den 20 typischen Irrtümern ab. Danach werden Sie verstehen, warum ein erfahrener Datenschutz-Experte für Sie die optimale Lösung ist. Dann legen wir mal los...

... alles halb so schlimm?    ... lesen Sie hier

  1. Die DS-GVO muss doch erstmal in nationales Recht umgesetzt werden, oder? Insofern haben wir in Deutschland nicht viel zu befürchten.
  2. Aber nach dem 25.05.2018 gibt es doch erstmal eine Übergangsfrist, damit wir uns vorbereiten können?
  3. Es wird alles heißer gekocht als gegessen... warten wir erstmal ab.
  4. Die Verordnung ist nur für große Unternehmen geschaffen. Unser Unternehmen ist dafür zu klein.
  5. Unser Unternehmen ist zu klein... und fliegt unterhalb des Radars der Aufsichtsbehörde.
  6. Wenn der "neue" Datenschutz so wichtig wäre, dann hätte man uns schon längst informiert.
  7. Wer soll uns schon erwischen? Auch ohne Datenschutz bleiben wir weiterhin unentdeckt!

... brauchen wir nicht?
... haben wir schon?    ... lesen Sie hier

  1. Wir müssen keinen Datenschutzbeauftragten bestellen, also müssen wir auch keinen Datenschutz betreiben.
  2. Wir haben das Bundesdatenschutzgesetz erfüllt. Also erfüllen wir automatisch auch die DS-GVO!
  3. Wir verarbeiten doch gar keine personenbezogenen Daten. Wir verkaufen Maschinen.
  4. Wir betreiben bereis aktiv Datenschutz. Beispielsweise machen wir Backups.

... aber das kann doch gar nicht klappen!    ... lesen Sie hier

  1. Wir können die DS-GVO nicht einhalten, weil wir noch nicht einmal den Verordnungs-Text kennen.
  2. Da soll es auch noch ein neues Bundesdatenschutzgesetz geben? Das hat uns niemand gesagt!
  3. Das ist alles viel zu viel. Da blicke ich nicht durch. Das sitze ich aus.
  4. Das wird viel zu teuer. Das kann ich mir nicht leisten.

... dann hole ich mir einen Datenschutzbeauftragen für 50 € im Monat!    ... lesen Sie hier

  1. Im Internet gibt es dutzende Datenschutzbeauftragte für kleines Geld. Wo ist das Problem?
  2. Alle Datenschutzbeauftragte liefern doch die gleiche Leistung. Da nehme ich den Billigsten!
  3. Ein Datenschutzbeauftragter braucht keine umfassende Berufserfahrung. Jeder kann das!
  4. Na gut, dann suchen wir uns spontan einen Datenschutzbeauftragten, wenn's mal eng wird.
  5. Dann machen wir es halt selbst. Zwei unserer besten Mitarbeiter schicken wir zur Schulung.

Fazit    ... lesen Sie hier

Das waren die 20 typischen Irrtümer zum Datenschutz. Was lernen wir daraus?

  1. Blicken Sie der Wahrheit ins Auge.
  2. Suchen Sie sich einen Dienstleister
  3. Was zählt: Expertise, Effizienz und Erfahrung
  4. Nehmen Sie Geld in die Hand

Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um dieser Herausforderung zu begegnen. 

 

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
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