PrivazyPlan® 

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Oktober 2019: Was hat sich im PrivazyPlan® getan?

 

 

 
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. Was hat sich diesen Monat getan?

WICHTIG:

Der EuGH hat sein Urteil über die Cookie-Einwilligungen gesprochen.
Dies haben wir >>> hier <<< kommentiert. 
In der November-Ausgabe beschreiben wir die (zu erwartenden) Auswirkungen.

Der Umfang beträgt 502 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 27 Aktualisierungen vorgenommen.

Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:

  • Der Betriebsrat wird „in die Zange“ genommen    
    Die deutschen Gerichte sind sich einig: Auch der Betriebsrat muss den Datenschutz erfüllen. Besonders weitreichend sind die Forderungen, dass der Betriebsrat ggf. seine IT-Sicherheitsmaßnahmen beweisen muss und seine Daten-Anforderung konkret belegen soll. Seite 112, 140 
     
  • Interessenabwägung objektiv durchführen 
    Die Interessenabwägung ist meist dann notwendig, wenn die Rechtsgrundlage einer Verarbeitung auf „berechtigten Interessen“ beruht. Dies ist z.B. bei einer Videoüberwachung oftmals der Fall. Doch wie wägt man die Interessen des Verantwortlichen gegen die der betroffenen Personen ab? Dies wird hier ausführlich erklärt. Das Formular wurde überarbeitet. Seite 283       
     
  • Die verschiedenen „Nuancen“ einer Auftragsverarbeitung  
    Die Praxiserfahrung zeigt: Es gibt völlig verschiedene „Schwerpunkte“ von Auftragsverarbeitungen. Dies wird hier genau erklärt. Dies hat unter Anderem Auswirkungen auf die Gestaltung des Verarbeitungsverzeichnisses. Seite 309
     
  • Kurzvertrag zur Auftragsverarbeitung    
    Nicht immer führt ein ausführlicher Vertrag zur Auftragsverarbeitung zum Ziel. Insbesondere kleine Dienstleister verweigern die Unterzeichnung, weil sie die rechtlichen Konsequenzen nicht einschätzen können. Aus diesem Grund wird hier ein Kurz-Vertrag zur Verfügung gestellt, der zumindest die wichtigsten Festlegungen trifft. Seite 325        
     
  • Verarbeitungsverzeichnis als Teil des Vertrags zur Auftragsverarbeitung
    Und noch ein weiterer Weg, um einen Auftragsverarbeiter zur Unterzeichnung eines AV-Vertrages zu überzeugen: Schreiben Sie die vertraglichen Festlegungen in Form eines Verarbeitungsverzeichnisses. Das ist für den Auftragsverarbeiter von konkretem Zusatz-Nutzen und wird ihn vielleicht zur Unterzeichnung bewegen. Seite 327      
     
  • 200.000 € Bußgeld gegen die Firma „Delivery Hero“       
    Ein außergewöhnlich hohes Bußgeld gegen relativ „triviale“ Datenschutz-Verstöße hat die Berliner Aufsichtsbehörde verhängt. Das Unternehmen war nicht gerade kooperativ. Auch hier muss der (eigentlich schuldlose) Käufer das Bußgeld zahlen. Seite 429

Die Datei PrivazyPlan.zip wurde aktualisiert. Neue Checklisten sind enthalten.

Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein.  

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
Priorstr. 63, D-41189 Mönchengladbach
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