Erwägungsgrund 95
EU DS-GVO

(95) Der Auftragsverarbeiter sollte erforderlichenfalls den Verantwortlichen auf Anfrage bei der Gewährleistung der Einhaltung der sich aus der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung und der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde ergebenden Auflagen unterstützen.
=> Dossier: Datenschutz-Folgenabschätzung

NEU: Der Praxisleitfaden PrivazyPlan® erklärt Ihnen alle Datenschutz-Pflichten und hilft Ihnen diese einzuhalten. Klicken Sie hier!