Artikel 31
EU DS-GVO
"Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde"


=> Bußgeldbestimmung: Art. 83 (4) lit a
Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
=> Dossier: Vertreter

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