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Artikel 31 EU DS-GVO "Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde"
=> Bußgeldbestimmung: Art. 83 (4) lit a |
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Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
=> Dossier: Vertreter
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