Artikel 22
EU DS-GVO
"Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling"


=> Erwägungsgrund: 71, 72
=> Bußgeldbestimmung: Art. 83 (5) lit b
=> Dossier: Automatisierte Entscheidung im Einzelfall, Profiling
=> BDSG: § 31, § 37
=> TOM-Guide® Kapitel: 17.1.3
(1) Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
=> Artikel: 4 (Nr. 4)
=> BDSG: § 37 Abs. 1 (Bei Versicherungsverträgen im Falle einer Leistungserbringung gibt es Ausnahmen, die eine automatisierte Einzelfallentscheidung erlauben)

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(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Entscheidung
a) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
b) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder
=> Dossier: Berechtigte Interessen der betroffenen Person, Öffnungsklausel
c) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
=> Dossier: Einwilligung
(3) In den in Absatz 2 Buchstaben a und c genannten Fällen trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
=> Erwägungsgrund: 70
=> Dossier: Berechtigte Interessen der betroffenen Person, Pflicht
(4) Entscheidungen nach Absatz 2 dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 Absatz 1 beruhen, sofern nicht Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
=> Dossier: Berechtigte Interessen der betroffenen Person, Besondere Kategorien (sensibler) Daten